AGB

Angebot

Angebote und Planungsskizzen sind für den Auftraggeber im Allgemeinen kostenfrei,
ausgenommen Planungsleistungen nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung.

Auftrag

Aufträge können schriftlich oder mündlich(auf die westfälische „Handschlagart“
zur Rechtsverbindlichkeit gelangen. Zahlungsmodalitäten werden individuell erstellt.

Fachkompetenz und Sorgfalt

Fachliche Qualität in Lieferung und Leistung wird von mir laufend überwacht und in
gemeinsamer Zwischenabnahmen und/oder Endabnahme kontrolliert und festgestellt.
Grundlage sind die Anforderungen nach VOB Teil B und der Qualitätsrichtlinien der
BdB Markenbaumschulen, die auf Wunsch vor Beginn/Vertragsabschluß eingesehen oder
ausgehändigt werden können.

Termine

Terminzusagen können sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen verschieben.

Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung ist – nach vorausgegangener Abnahme – mit Eingang der Rechnung
innerhalb von 8 Tagen sofort und in voller Höhe fällig. Dies gilt, sofern nicht andere
zuvor vereinbarte oder mit dem Rechnungsschreiben beigefügte Zahlungsmodalitäten gesetzt
sind. Die gleichen Bedingungen gelten für Abschlagszahlungen die je nach Bausumme individuell
in Rechnung gestellt werden. Nichteinhaltung/Verzug des gesetzten Zahlungszieles berechtigen
zu Verzugszinsen und/oder weiteren gesetzliche Ansprüche einschließlich Baustellenstop
Skontierungen gelten nur im Rahmen der jeweiligen Rechnung und werden ansonsten nicht gewährt
und dürfen auch nicht eigenmächtig gezogen werden. Mitwirkung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird von mir über die von Ihm zu übernehmenden Pflege – und Wartungsarbeiten
unterrichtet und übernimmt somit eigene Mitverantwortung. Auf Wunsch werden die einzelnen Maßnahmen ,
Hinweise und Tipps schriftlich von mir zusammengestellt.

Gewährleistung

Eine Gewährleistung im Bereich von Pflasterungen wird durch die VOB auf 4 Jahre geben soweit
keine individuelle Vereinbarung erfolgt. Im Falle berechtigter Mängel besteht Nachbesserungsrecht.
Gewährleistungen für das Anwachsen von Gehölze bedürfen der Text-Form und sind nicht mit der
Pflanzung „automatisch“ einhergehend. Für Stauden wird keine Anwachsgarantie übernommen.
Für Krankheiten, Schädlingsbefall oder transportbedingte Beschädigungen wird keine Gewährleistung übernommen.

Auftragskündigung

Wird der verbindliche schriftliche oder mündliche Auftrag gekündigt kann 10% pauschalierter
Schadensersatz oder Schadensersatz nach Einzelnachweis gefordert werden.

Gerichtsstandort ist Münster

Garten- und Landschaftsbau, Dipl.-Ing. Markus Neumann-Wedekindt, Münster.

AGB • IMPRESSUM • DATENSCHUTZ
DIPL.-ING. MARKUS NEUMANN-WEDEKINDT • FON (0 25 06) 30 32 30 • MAIL@NEUMANN-WEDEKINDT.DE